Das Institut für Europarecht hat die Aufgabe, das Fach Europarecht in Forschung und Lehre zu betreuen.
Im Bereich der Lehre obliegt dem Institut für Europarecht die Abhaltung von Lehrveranstaltungen für Präsenzstudierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, und zwar sowohl im Rahmen des Diplomstudiums (Grundstudium; verschiedene Studienschwerpunkte) als auch im Rahmen des Doktoratsstudiums sowie die Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen). Des Weiteren ist das Institut für Europarecht intensiv in die Lehre des Instituts für Multimediale Linzer Rechtsstudien eingebunden. Die Lehre im Bereich des Europarechts deckt sowohl das Europarecht im engeren Sinn - also das Recht der Europäischen Union - in institutioneller und materieller Hinsicht als auch das Europarecht im weiteren Sinn ab, also das Recht der sonstigen europäischen Organisationen. Die Forschung des Instituts für Europarecht erstreckt sich auf alle Bereiche des institutionellen und materiellen Europarechts mit Schwerpunkt auf dem europäischen Wirtschafts- und Binnenmarktrecht. Sie sichert - gemäß dem Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre - die Inhalte der akademischen Lehre wissenschaftlich ab, liefert wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung von Struktur und Dogmatik des Europarechts und beantwortet Fragen aus der täglichen politischen und rechtsberatenden europarechtlichen Praxis.