Zum Begriff der relativen Freiheit beim Tatausgleich gem. § 204 StPO
Sprache des Vortragstitels:
Deutsch
Original Tagungtitel:
Assistentinnenforum - Strafrecht 2021
Sprache des Tagungstitel:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Opfer und Täter sollen am außergerichtlichen Tatausgleich freiwillig mitwirken. Dabei stellt sich die grundlegende Frage, wie die Freiwilligkeit im Kontext eines Strafverfahrens verstanden werden kann.