(1) Die Tätigkeit von ICCHP ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
(2) ICCHP bezweckt die Organisation und Durchführung von Konferenzen, Tagungen, Seminaren und Workshops zum Thema Assistierende Technologien und Barrierefreiheit.
(3) ICCHP fördert die Forschung und Entwicklung im Bereich Assistierende Technologien und Barrierefreiheit.