Markus Vasek,
"Von den Genfer Protokollen zum COVID-19-Maßnahmengesetz. Berufungsvortrag, gehalten an der Johannes Kepler Universität Linz am 10. November 2020 ? erweiterte und mit Nachweisen versehene Fassung [Ausgewählte Vorträge ? Occasional Papers]"
, Jan Sramek Verlag, Wien, 2021, ISBN: 978-3-7097-0272-7
Original Titel:
Von den Genfer Protokollen zum COVID-19-Maßnahmengesetz. Berufungsvortrag, gehalten an der Johannes Kepler Universität Linz am 10. November 2020 ? erweiterte und mit Nachweisen versehene Fassung [Ausgewählte Vorträge ? Occasional Papers]
Sprache des Titels:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Die Leitgedanken des Erkenntnisses VfSlg 176/1923 sind bis heute einprägsam und lehrbuchtauglich: Um durch eine Verordnung durchgeführt zu werden, dürfe ein Gesetz nicht lediglich festlegen, dass überhaupt irgendwelche Maßnahmen getroffen werden, sondern müsse auch bestimmen, welche dieser Maßnahmen zu treffen sind. Damit müsse das Gesetz aber im Sinne der Bundesverfassung inhaltlich hinreichend bestimmt sein und schon aus dem Gesetz allein müssten alle wesentlichen Momente der beabsichtigten Regelung ersehen werden. Ob dies auch tatsächlich der Fall sei, liege im wohlerwogenen Ermessen des Verfassungsgerichtshofes. Die Herleitung des Bestimmtheitsgebotes aus dem Text der österreichischen Bundesverfassung ist jedoch schwierig. Als Endpunkt wird zumeist Art 18 B-VG, oftmals aber auch VfSlg 176/1923 in Anschlag gebracht. Vielen gilt diese Entscheidung auch heute noch als eine bedeutsame und wegen der Allgemeinheit der darin enthaltenen Aussagen für weitergehende Entwicklungen offene Bezugsgröße. Die vorliegende Studie bietet eine Rekonstruktion eben dieses Erkenntnisses. Von der These ausgehend, dass eine Untersuchung (auch) verfassungsgerichtlicher Entscheidungen aus ihren Kontexten heraus zweckmäßig ist, stehen VfSlg 176/1923 und dessen bemerkenswerte Zusammenhänge im Zentrum der Untersuchung. Zudem wird der Bogen ins Hier und Heute zu der Frage geschlagen, ob man auf Grund des zuvor erzielten Erkenntnisgewinns, dem Nachdenken über das Bestimmtheitsgebot ? auch am Beispiel des COVID-19-Maßnahmengesetzes ? einen bisher wenig beachteten Aspekt hinzufügen kann.