Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich erstmals für Österreich mit dem Thema der Ausweisung von Wanderkorridoren für wanderende Tierarten. Es wird aufgezeigt, dass sowohl die internationalen Vorgaben (Alpenkonvention, Biodiversitätskonvention, Berner Konvention und Vonner Konvention) als auch das europäische Naturschutzrecht (FFH-RL, Vogelschutz-RL) die Notwendigkeit enthalten, den Wanderbewegungen in der Raumordnung durch raumplanerische Maßnahmen Beachtung zu schenken und diese durch Ausweisung von entsprechenden Fläcchen zu unterstützen. Nut auf diese Art kann es gelingen, die Ziele der internationalen und europäischen Vorgaben der Verbesserung der Population der Arten zu erreichen sowie den Biodiversitätsschwund möglichst hintan zu halten.