Das Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht widmet sich schwerpunktmäßig der Forschung Lehre in den Fächern Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Durch das Institut werden österreichische und internationale juristische Fachzeitschriften in diesen Fächern wissenschaftlich mitbetreut. Das Institut hat im Arbeits- und Sozialrecht wesentliche Aufgaben in der Forschung sowie im Lehrbetrieb des rechtswissenschaftlichen Studiums zu erfüllen. Im Bereich Medizinrecht sieht es eine zentrale Aufgabe in der Bündelung der eigenen Forschungs- und Lehraktivitäten mit jenen interessierter Fachkollegen. Am Institut wird auch die Lehrgangsleitung des postgradualen Masterstudiums ?Medizinrecht? durchgeführt.