Dem Institut für Unternehmensrecht obliegt die Forschung und Lehre auf den Gebieten des Unternehmens-, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Kartell- und Immaterialgüterrechts sowie Wertpapierrechts, jeweils unter Einschluß der europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen und benachbarter Wissenschaftszweige.