Methoden zur Quotenprognose und statistischen Risikoanalyse für die Auszahlungen des Allgemeinen Entschädigungsfonds für die Opfer des Nationalsozialismus
Sprache des Vortragstitels:
Deutsch
Original Tagungtitel:
Statistiktage 2007 - Kongress der Österreichischen Statistischen Gesellschaft ÖSG
Sprache des Tagungstitel:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Ende Dezember 2005 konnte mit den ersten Auszahlungen des Allgemeinen Entschädigungs¬fonds (General Settlement Fund, kurz GSF) begonnen werden. Das Institut für Angewandte Statistik war daran maßgeblich beteiligt. Unter der Leitung von Dr. Helmut Waldl lieferte eine Gruppe von Statistikern das entscheidende Gutachten zu den Auszahlungssummen. Dabei konnten unter Verwendung einer sogenannten Imputationsmethode die noch fehlenden Aus¬zahlungs¬summen geschätzt und so Vorauszahlungsquoten festgelegt werden. Die Voraus¬zahlungen betragen je nach Kategorie zehn oder 15 Prozent der als berechtigt anerkannten Forderungen. Zehn Prozent gibt es für Ansprüche aus dem sogenannten „Forderungsverfahren“. Dieses kommt zur Anwendung, wenn die Ansprüche gut belegt und nachweisbar sind. Das “Billigkeitsverfahren“ mit einer Vorauszahlungsquote von 15 Prozent greift in erster Linie bei ideellen Verlusten, etwa wegen einer abgebrochenen Berufsausbildung oder dem Verlust von Berufsrechten. Ebenfalls 15 Prozent beträgt die Quote für die Entschädigung nicht erstatteter Versicherungspolizzen.
Im Beitrag soll über die theoretischen Grundlagen der Methodik und die bei der praktischen Umsetzung auftauchenden Probleme berichtet werden.