Erstellung der Curricula;
Änderung der Curricula; Wahl und Abberufung eines/einer (stv.) Vorsitzenden aus dem Kreis der Mitglieder nach den dafür einschlägigen Bestimmungen;
Erstattung von Verbesserungsvorschlägen für die Gestaltung und Durchführung des Studienbetriebes.