Alfred Burgstaller,
"Rechtsmißbrauch beim besonderen Feststellungsantrag nach § 54 Abs 2 ASGG - Entscheidungsbesprechung zu OGH 12. 3. 1998, 8 ObA 57/97h"
, in DRdA - Das Recht der Arbeit, 5-1999, A. Burgstaller, Rechtsmißbrauch beim besonderen Feststellungsantrag nach § 54 Abs 2 ASGG - Entscheidungsbesprechung zu OGH 12. 3. 1998, 8 ObA 57/97h, DRdA 1999, 56
Original Titel:
Rechtsmißbrauch beim besonderen Feststellungsantrag nach § 54 Abs 2 ASGG - Entscheidungsbesprechung zu OGH 12. 3. 1998, 8 ObA 57/97h
Sprache des Titels:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Ein Feststellungsantrag gemäß § 54 Abs 2 ASGG muß einen Sachverhalt enthalten, der ein Feststellungsinteresse begründet. Dieses rechtliche Interesse ist vom Obersten Gerichtshof auf der Grund-lage des vom Antragsteller zu behauptenden Sachverhalts, von Amts wegen zu prüfen. Sein Fehlen führt zur Abweisung der Klage mit Urteil.
Die offen deklarierte Inanspruchnahme des Obersten Gerichtshofes zur Abgabe eines theoretischen Rechtsgut-achtens aufgrund reiner Sach-verhalts-annahmen, noch dazu in zahlreichen Sachverhaltsannahmevarianten, ist rechts-mißbräuchlich, weshalb der Antrag ohne Versuch eines Verbesserungs-ver-fahrens abzuweisen ist.
Sprache der Kurzfassung:
Deutsch
Englischer Titel:
Special Declaratory Judgment in Labour Law
Englische Kurzfassung:
Special Declaratory Judgment in Labour Law
Journal:
DRdA - Das Recht der Arbeit
Erscheinungsmonat:
5
Erscheinungsjahr:
1999
Notiz zum Zitat:
A. Burgstaller, Rechtsmißbrauch beim besonderen Feststellungsantrag nach § 54 Abs 2 ASGG - Entscheidungsbesprechung zu OGH 12. 3. 1998, 8 ObA 57/97h, DRdA 1999, 56