Alfred Burgstaller,
"Der vereinbarte Arbeitsort - Entscheidungsbesprechung zu OGH 10. 12. 1998, 8 ObA 154/98z"
, in DRdA - Das Recht der Arbeit, 10-1999, A. Burgstaller, Der vereinbarte Arbeitsort - Entscheidungsbesprechung zu OGH 10. 12. 1998, 8 ObA 154/98z, DRdA 1999, 467
Original Titel:
Der vereinbarte Arbeitsort - Entscheidungsbesprechung zu OGH 10. 12. 1998, 8 ObA 154/98z
Sprache des Titels:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Für die Frage, nach welchem Recht ein Arbeitsvertrag zu beur-teilen ist, kann es nicht darauf ankommen, ob die Arbeit verweigert wird. Es muß auch darauf an-kommen, wo die Arbeit verrichtet werden soll. Vor tatsächlicher Arbeits-aufnahme kommt es nämlich auf den ge-planten Arbeitsort an. Dasselbe ist daher ? auch wegen des gewünschten Gleichlaufs mit dem EVÜ ? für die gerichtliche Zustän-digkeit nach dem EuGVÜ zu erwägen.
Sprache der Kurzfassung:
Deutsch
Englischer Titel:
Considerated Place of Work
Englische Kurzfassung:
Considerated place of work constitutes applicable law, personal jurisdiction and venue.
Journal:
DRdA - Das Recht der Arbeit
Erscheinungsmonat:
10
Erscheinungsjahr:
1999
Notiz zum Zitat:
A. Burgstaller, Der vereinbarte Arbeitsort - Entscheidungsbesprechung zu OGH 10. 12. 1998, 8 ObA 154/98z, DRdA 1999, 467