In den frühneuzeitlichen Landrechten, die oftmals über das Entwurfstadium nich hinausgekommen sind, findet sich zur letzten Mal die ganze Bandbreite landständischen Verfassungsverständnisses dokumentiert und damit der Schlüssel zum Verständnis des historischen Ständestaates. Dei Arbeit bezieht sich im wesentlichen auf Landrechte der Monarchia Austriaca und hier wiederum liegt der Untersuchungsschwerpunkt auf der Landtafel ob der Enns.