Erstes Lehrbuch der österreichischen Privatrechtsgeschichte, das die bisherigen Ergebnisse der rechtsgeschichtlichen Forschung in ein weitgehend gebräuchliches System des österreichischen bürgerlichen Rechts einbaut (Personen- und Familienrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht) und aus didaktischen Gründen dem eigentlichen Lehrstoff die Grundzüge der beltenden Privatrechtsordnung vergleichend voranstellt. (Grundzüge des modernen Rechts - Strukturen der rechtshistorischen Entwicklung)