Astrid Deixler-Hübner,
"Über einen Antrag, der gem § 82 Abs 1 Z 3 EheG von der Aufteilung ausgeschlossene Gegenstände umfasst, ist nicht mit einem negativen Zwischenbeschluss zu entscheiden, sondern dieser ist mit Teilbeschluss abzuweisen, OGH 7. 6. 2006, 9 Ob 46/06i"
, in iFamZ - Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht, Nummer 62, 2006, ISSN: 1819-3889
Original Titel:
Über einen Antrag, der gem § 82 Abs 1 Z 3 EheG von der Aufteilung ausgeschlossene Gegenstände umfasst, ist nicht mit einem negativen Zwischenbeschluss zu entscheiden, sondern dieser ist mit Teilbeschluss abzuweisen, OGH 7. 6. 2006, 9 Ob 46/06i
Sprache des Titels:
Deutsch
Journal:
iFamZ - Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht