Alfred Burgstaller,
"Zur Klageberichtigung und Klagsänderung bei der Konkursanfechtung"
, in RZ - Österreichische Richterzeitung, 2-1998, Alfred Burgstaller, Zur Klageberichtigung und Klagsänderung bei der Konkursanfechtung, RZ (Öster Richterzeitung) 1998, 30
Original Titel:
Zur Klageberichtigung und Klagsänderung bei der Konkursanfechtung
Sprache des Titels:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Ob eine Klage verändert oder berichtigt werden kann, ohne daß dies als Klagsänderung im technischen Sinn einer Zustimmung durch den Gegner oder einer Bewilligung durch das Gericht bedarf, ist oft von erheblicher Bedeutung für den Prozeßausgang. Die Untersuchung kommt zu folgenden Schlußfolgerungen:
1. Eine Berichtigung der Bezeichnung der Rechtshandlung, die von vornherein gemeint war, ist keine Klagsänderung im Sinn des § 235 Abs 1 bis 3 ZPO, sondern eine Klageberichtigung im Sinn des § 235 Abs 4 und 5 ZPO.
2. Anfechtungsfristen werden durch eine solche Berichtigung der Klage nicht verletzt.
3. De lege ferenda wäre zu erwägen, die Anfechtungsfrist des § 43 KO als Verjährungsfrist zu gestalten und auf zwei Jahre zu verlängern.
Sprache der Kurzfassung:
Deutsch
Englischer Titel:
Amendments of Claims Contesting the Transactions of the Bankrupt
Journal:
RZ - Österreichische Richterzeitung
Erscheinungsmonat:
2
Erscheinungsjahr:
1998
Notiz zum Zitat:
Alfred Burgstaller, Zur Klageberichtigung und Klagsänderung bei der Konkursanfechtung, RZ (Öster Richterzeitung) 1998, 30
Publikationstyp:
Aufsatz / Paper in sonstiger referierter Fachzeitschrift