Ursula Floßmann,
"Linzer Schriften zur Frauenforschung (Wolfsgruber, Gleichbehandlung und Frauenförderung im Arbeitsleben)"
, Vol. 16, 7-2000, ISBN: 3854872011
Original Titel:
Linzer Schriften zur Frauenforschung (Wolfsgruber, Gleichbehandlung und Frauenförderung im Arbeitsleben)
Sprache des Titels:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben stellt auch zu Beginn den 21. Jhds. ein aktuelles sozialpolitisches Problem dar. Noch immer sehen sich Frauen in ihrer Berufslaufbahn mit Hindernissen konfrontiert, die in ihrer Geschlechtszugehörigkeit ihre Ursache finden. Der Grund für die geschlechtsspezifische Benachteiligung von Frauen ist einerseits in tradierten Vorstellungen über den "Wert der weiblichen Arbeitskraft", andererseits in der ungleichen Aufteilung der Reproduktionsaufgaben zwischen Männerns und Frauen zu suchen, die den Frauen die Hauptlast bei Haushaltsführung und Kindererzieung auferlegt.
Seit dem Ende des 2. Weltkrieges wurde auf internationaler, nationaler und europäischer Ebene der Versuch unternommen, der Diskriminierung von Frauen durch Erlaß von Gleichbehandlungsnormen entgegenzuwirken. Obwohl diese Regelungen geschlechtsbedingte Benachteiligungen in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis untersagen, ist es bis heute nicht gelungen, die Chancengleichheit für Männer und Frauen im Arbeitsleben zu verwirklichen.
Neben dem Problem der mittelbaren Diskriminierung von Frauen durch anscheinend neutral gefaßte Regelungen, sind es vor allem die gesellschaftlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern, die einer Gleichbehandlung von Frauen entgegenstehen. Um diesen strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken wurden in vielen Staaten - und so auch in Österreich - sogenannte "positive Aktionen" eingeführt, durch die Frauen gezielt gefördert werden sollen. Die umstrittenste Form aktiver Frauenförderung besteht in der Anwendung von "Quotenregelungen", dh einer bewußten Bevorzugung von Frauen bei Einstellung von Beförderung. Die Vereinbarkeit derartiger - in Österreich im Bereich des öffentlichen Dienstes vorgesehenen - Maßnahmen mit verfassungsrechtlichen, inbesondere aber europarechtlichen Gleichheitsgarantien, stellt heute eines der Probleme im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben dar.