Obwohl sich Österreich im Rechts-Überleitungsgesetz vom 1. Mai 1945 dazu bekannte, nationasozialistisches Gedankengut aus unserer Rechtsordnung zu entfernen, finden sich bis heute derartige Bestimmungen im Ehe-, Familien- und Sozialrecht. Sie behindern vor allem Frauen auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Die Beiträge dieses Sammelbandes belegen dies:
Gasperlmair, Die Diktarur geht, die Demokratie kommt: Das Frauenbild bleibt gleich.
Schauer, Die "gesunde Nachkommenschaft" von der NS-Zeit bis heute. Ein Beitrag zum österreichischen Scheidungsrecht.
Gusenleitner/Floßmann, Die Auswirkungen der Reformära der 70er Jahre auf den Rechtswidrigkeitsbegriff des § 48 (1) 2. Fall EheG 1938. Ein rechtshistorischer Beitrag zu geltendem Recht.
Neuwirth, Ehegesetz und Reichsversicherungsordnung. Angehörigenleistungen und Ansprüche hinterbliebener und geschiedener Ehepartner nach 1945 unter dem Einfluß nationalsozialistischer Sozialversicherungsnormen.