Die Ergebnisse deuten an, dass sich die Einstellung selbst nicht als maßgeblicher Erklärungsfaktor für die offenkundigen Handlungskonsequenzen herangezogen werden kann. Vor allem die Faktoren, die unter subjektiven Normen zu subsummieren sind, wie die Haltung zur Bildungspolitik und zur Unterrichtsgestaltung, Erfahrungen mit Entwicklungsprozessen sowie auch die wahrgenommene Heteronomie am Schulstandort wirken maßgeblich auf beobachtbaren Handlungen der Akteure im Rahmen der Bildungsreform. Des Weiteren zeigte sich, dass sich aus den Daten vier Typen von Lehrpersonen klassifizieren lassen, die sich durch unterschiedliche Ausprägungen und Kombinationen von Einstellung, subjektiven Normen, wahrgenommenen Verhaltenskontrolle und Handlungen zur Umsetzung der Reform beschreiben lassen. Die Befunde werden sowohl hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Theorie von Einflussfaktoren bei Einstellungsbildung auf die Handlungsplanung diskutiert sowie auch hinsichtlich ihrer Bedeutung für die bildungspolitische Steuerung von Reformen.