Evaluierung Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Sprache der Bezeichnung:
Deutsch
Original Kurzfassung:
Mit Juli 2010 ist in Österreich das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 in Kraft getreten. Durch die Neuregelung wurde die Abschaffung des bisherigen dualen Systems bestehend aus Konkursordnung (KO) und Ausgleichsordnung (AO) durchgeführt, wobei die zentralen Charakteristika der KO und einzelne Regelungen der AO in der neu geschaffenen Insolvenzordnung (IO) erhalten blieben. Die Intention des Gesetzgebers in der Reform bestand darin, die Sanierung von insolventen Unternehmen zu erleichtern und damit einhergehend Anreize für Unternehmen zu schaffen, Insolvenzanträge früher einzubringen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sowie aus Sicht der Unternehmenspraxis stellt sich die Frage, inwieweit die neue Insolvenzordnung den auch in der Öffentlichkeit diskutierten Erwartungen gerecht wird. Diese zielen, wie bereits angeführt, insbesondere auf eine frühzeitige Reaktion auf eine Unternehmenskrise und dadurch frühere Insolvenzeröffnung ab.